Der Stadtteil Hahnenklee ist als heilklimatischer Kurort staatlich anerkannt. Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Unterhaltung und Verwaltung von Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen, sowie für die Zwecke des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltungen erhebt die Stadt Goslar einen Gästebeitrag.

Wer muss den Gästebeitrag bezahlen?

Der Gästebeitrag wird von allen Personen, die im Erhebungsgebiet eine Unterkunft mieten, ohne dort eine alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den zu Zwecken des Tourismus durchgeführten Veranstaltungen und zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs geboten wird.

Wofür wird der Gästebeitrag erhoben?

Der Gästebeitrag ist eine öffentliche Abgabe. Hahnenklee sowie viele weitere Urlaubsorte im Harz bieten Ihnen umfangreiche Serviceleistungen und Infrastrukturen für einen unvergesslichen Urlaub. Damit Sie diese Serviceleistungen und Einrichtungen komfortabel nutzen können, erhalten Sie bei Anreise durch Ihren Gastgeber oder direkt in der Tourist-Information eine Gästekarte, die ebenfalls als Harz-Gastkarte gilt. Mit Ihrer Gästekarte können Sie nicht nur die Vorteile in Hahnenklee nutzen, auch in weiteren ca. 60 Harzorten der Umgebung warten verschiedenste Vorteile wie Ermäßigungen in verschiedenen Museen oder bei zahlreichen Aktivitäten auf Sie. Zusätzlich zu den Leistungen der Harz-Gastkarte erhalten Sie von Ihrem Vermieter oder der Tourist-Information das Erlebnisheft, welches ebenfalls eine Vielzahl von Rabatten und Mehrwerten für Ihren Urlaub beinhaltet.

Wo wird der Gästebeitrag gezahlt?

Wer als Feriengast nach Hahnenklee kommt, muss sich generell nicht direkt um die Zahlung des Gästebeitrages kümmern – das erledigt Ihre Vermieterin/Ihr Vermieter. Die Höhe des Gästebeitrages wird von Ihnen errechnet und an die Stadt Goslar abgeführt.

gaestebeitragErlebnisheft

Besteht eine Verpflichtung, den Gästebeitrag zu zahlen?

Auf Grundlage einer vom Rat beschlossenen Gästebeitragssatzung besteht die gesetzliche Pflicht, den Gästebeitrag zu zahlen. Die Abgabe des Gästebeitrages ist darüber hinaus im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz niedergeschrieben.

Was geschieht, wenn kein Gästebeitrag gezahlt wird?

Wer in einem gästebeitragspflichtigen Ort übernachtet und sich weigert, den Gästebeitrag zu bezahlen, nicht unter die Ausnahmen fällt oder von einem Befreiungstatbestand betroffen ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses ist im Allgemeinen höher als der Gästebeitrag und müsste zusätzlich gezahlt werden.

Gästebeitrag und Vorteile im öffentlichen Nahverkehr?

JA! Mit HATIX erhalten alle Übernachtungsgäste Hahnenklees die Möglichkeit kostenfrei mit dem Bus zu fahren. Im Gegenzug für den fälligen Gästebeitrag, den der Gast in seiner Unterkunft zahlt, erhält er einen Meldeschein/ Gästekarte mit integriertem HATIX-Logo. Dieser gilt zusammen mit einem Lichtbildausweis als Fahrschein. Hier finden Sie mehr Informationen zum HATIX.

Wie wird der Gästebeitrag in Hahnenklee noch eingesetzt?

Es liegt uns am Herzen, Ihren Aufenthalt in Hahnenklee-Bockswiese so angenehm wie möglich zu gestalten. Um dies zu ermöglichen, hilft uns der Gästebeitrag unter anderem bei der Pflege der Grünanlagen, besonders des Kurparks in Hahnenklee und des kleinen Kurparks am Wasserrad in Bockswiese, der Unterhaltung der Badestelle am Kuttelbacher Teich, der Pflege der Wanderwege (z. B. Müllentsorgung, Unterhaltung der Bänke), der Räumung und Streuen der Waldwege im Winter und Spuren der Skilanglaufloipen oder der Unterhaltung des Kurhauses (z.B. Leseraum, Kinderspielzimmer). Ebenfalls organisieren wir mit einem Teil der Einnahmen verschiedenste Wanderungen, Ortsrundgänge und Veranstaltungen die für Sie kostenfrei oder ermäßigt sind.

Zusammenfassung Ihrer wichtigsten Vorteile in Hahnenklee-Bockswiese:

  • Kostenfreie Teilnahme an geführten Wanderungen
  • Kostenfreie Nutzung der Aufenthaltsräume im Kurhaus
  • Kostenfreies WLAN im Kurhaus sowie in vielen Teilen des Ortes
  • Kostenfreie Nutzung der Badestelle am Kuttelbacher Teich
  • Ermäßigung auf zahlreiche Veranstaltungen der Hahnenklee Tourismus GmbH
  • Ermäßigter Eintritt im Heimatmuseum
  • Ermäßigung auf den Fahrradverleih bei Board'n'Bikes

Vergünstigungen im Zusammenhang mit dem Erlebnisheft Goslar:

Gästebeitragspflichtigen Personen wird von der Vermieterin/dem Vermieter eine Gästekarte ausgehändigt. Diese Gästekarte beinhaltet verschiedene Vergünstigungen, wie z.B.

  • Ermäßigter Eintritt in der Kaiserpfalz und am Museumsufer: Goslarer Museum & Zinnfigurenmuseum
  • Ermäßigter Eintritt zum Weltkulturerbe Rammelsberg inkl. Museum und Stollen
  • Ermäßigungen auf die Stadtführung "1.000 Schritte durch die Altstadt"
  • Ermäßigter Eintritt im Schwimmbad Aquantic
  • Ermäßigungen für ausgewählte Veranstaltungen in Goslar und Hahnenklee
  • Ermäßigte und z. T. kostenlose geführte Wanderungen in Hahnenklee oder bspw. Kräuterwanderungen mit dem Harzklub
  • Zahlreiche Vergünstigungen in Cafés, Restaurants und Geschäften
  • Kostenfreier Eintritt zu Konzerten, Heimatstuben u.v.m.
  • Vergünstigter Eintritt zu Minigolfplätzen, Solethermen, Freizeitparks, Bowlingbahnen u.v.m.

Eine vollständige Übersicht der Vergünstigungen können Sie dem Erlebnisheft entnehmen, das mit der Gästekarte ausgehändigt wird.

Neben den Ermäßigungen in Hahnenklee, sind Sie auch im Besitz der Harz-Gastkarte und haben zahlreichen Nachlässe für Ihrem Harzurlaub. 

Wie hoch ist der Gästebeitrag?

Der Gästebeitrag beträgt pro Übernachtung für Personen nach Vollendung des:

18. Lebensjahres (ab 18 Jahre): 2,30 Euro
6. Lebensjahres (von 6 bis 17 Jahre):1,15 Euro

Ermäßigter Gästebeitrag zwischen 1. November und 31. November pro Übernachtung für Personen nach Vollendung des:

18. Lebensjahres (ab 18 Jahre): 1,15 Euro
6. Lebensjahres (von 6 bis 17 Jahre): 0,57 Euro

Für die Nacht vom 31.10. auf den 01.11. gilt der ermäßigte Gästebeitrag, für die Übernachtung vom 30.11. auf den 01.12. gilt der volle Gästebeitrag. Kinder zwischen 0 und 5 Jahren zahlen keinen Gästebeitrag.

Gibt es Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen?
Bei einer Schwerbeschädigung von 100 % oder 100 % B (mit Begleitperson) sind Sie und gegebenenfalls ihre Begleitperson vom Gästebeitrag befreit. Eine weitere Sonderregelung gibt es bei Familien mit mindestens 3 Kindern ab 6 Jahren. Grundsätzlich werden 2 Erwachsene und 2 Kinder (6-17 Jahre) berechnet, alle weiteren Kinder sind vom Gästebeitrag befreit.

Die gültige Satzung finden Sie hier als PDF zum Download. Nähere Informationen zum Gästebeitrag und Einsicht in die Gästebeitragssatzung der Stadt Goslar erhalten Sie direkt bei Ihrem Vermieter sowie in der Tourist-Information Hahnenklee.

 

Datenschutzerklärung zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Gästekarte nach Artikel 13 & 14 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Verantwortlich für die Ordnungsmäßigkeit der Verarbeitung ist der Geschäftsführer der Hahnenklee Tourismus GmbH (HTG) – Dirk Becker.

Die Daten werden zur Erhebung der Gästebeiträge und zu statistischen Zwecken in der HTG gespeichert. Erfasst werden Name, Vorname, Anschrift, Geb.-Datum, Unterkunft und Dauer des Aufenthaltes sowie ggf. Passnr., Schwerbehinderung, beruflicher Aufenthalt und Firma.

Die Datenerhebung erfolgt auf Grundlage des Bundesmeldegesetzes, des Nds. Kommunalabgabengesetzes sowie der Gästebeitragssatzung der Stadt Goslar. Die erfassten Daten verbleiben bei der HTG – eine Weiterleitung erfolgt nicht.

Die Daten werden in den Betrieben nach Ablauf von 6 Jahren mit Beginn des auf die Eintragung folgenden Kalenderjahres gelöscht - bei der HTG nach 10 Jahren.

Bezüglich der gespeicherten Daten bestehen Rechte gemäß Artikel 15 – 21 DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerruf). Auf die Möglichkeit der Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen wird hingewiesen.

Downloads zum Thema Datenschutz:

Weitere Informationen:

Tourist-Information Hahnenklee
Kurhausweg 7, 38644 Goslar-Hahnenklee
Tel:.05325 51040, Fax: 05325 5104-17
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.liebesbankweg.de | www.walpurgis-harz.de | www.harzer-wanderwochen.de